Baurecht
Wir beraten und vertreten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen private und gewerbliche Bauherren, Bauunternehmen, Bauträger und Architekten. Unsere Tätigkeit umfasst die Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, die Durchsetzung von Werklohn- und Gewährleistungsansprüchen, die Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie die Vertretung in Bauprozessen und Beweissicherungsverfahren.
Bauprozesse sind oft langwierig und zeitintensiv. Überwiegend wird es erforderlich sein, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Daraus folgt in vielen Fällen, dass es keine ausschließlichen Gewinner im Verfahren gibt, da schon der langwierige Verfahrensablauf in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Probleme mit sich bringt. Daher ist es umso erforderlicher, rechtzeitig eine baubegleitende Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.